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Reach Erklärung

Reach Erklärung

REACH schreibt vor, dass jegliche chemischen Stoffe importiert auf den EU Markt oder produziert im EU Markt in Mengen von einer Tonne oder größer im Jahr, Kontrolle gemäß den spezifischen Anforderungen, wie in der Legislation detailliert aufgeführt, bestehen müssen.

Muraplast certifikati

REACH schreibt vor, dass jegliche chemischen Stoffe importiert auf den EU Markt oder produziert im EU Markt in Mengen von einer Tonne oder größer im Jahr, Kontrolle gemäß den spezifischen Anforderungen, wie in der Legislation detailliert aufgeführt, bestehen müssen.

Betreff: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Die REACH Verordnung

REACH schreibt vor, dass jegliche chemischen Stoffe importiert auf den EU Markt oder produziert im EU Markt in Mengen von einer Tonne oder größer im Jahr, Kontrolle gemäß den spezifischen Anforderungen, wie in der Legislation detailliert aufgeführt, bestehen müssen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei jeder Firma die Substanzen, Zubereitungen oder Ware für den EU Markt produziert, importiert, benützt oder vertreibt. Das umfasst Lieferanten, Vertreiber, nachgeschaltete Anwender und Händler. Die ganze Zulieferkette ist an einer gegenseitigen Kommunikation beteiligt, wobei entsprechend der Position in dieser Kette die Verantwortung variiert.

Die Verpflichtungen von MURAPLAST

Laut REACH ist MURAPLAST strikt ein nachgeschalteter Anwender, unter Verwendung von 4 allgemeinen Rohstoffmaterialtypen: Polymere, Additive, Masterbatches und Druckfarben. Additive, Masterbatches und Druckfarben werden ausschließlich aus EU Ländern stammen, während Polymere aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern stammen. Kunststoffhersteller aus Nicht-EU-Ländern exportieren ihre Produkte auf den EU-Markt und erfüllen die REACH Bestimmungen. Da MURAPLAST seine Produkte nicht registrieren kann, ist es unsere Verpflichtung sicherzustellen, dass alle Komponenten (Rohmaterial und deren Komponenten) in unseren Produkten registriert sind. Ohne die Vorregistrierung oder Registrierung der Komponenten in unseren Produkten können diese nicht auf den europäischen Markt exportiert werden.

Unsere Erklärung

Wir erklären hiermit, dass alle Rohstoffe (Polymere, Additive, Masterbatches und Druckfarben) in unseren Produkten (PE Folien, Säcke und Tragetaschen) von unseren Lieferanten registriert sind. Falls erforderlich können diese Erklärungen weitergeleitet werden.

Bezugnehmend auf die in der aktuellen ECHA- Prüflis te gelisteten chemischen Stoffe können wir bestätigen, dass keine SVHC- Stoffe (Substances of Very High Concern for Authorization) mit einem Massenanteil von > 0,1% vorsätzlich in unseren Produktionsprozessen verarbeitet werden.

Wir testen unsere Produkte nicht auf diese Substanzen, aber aufgrund unserer Kenntnisse über Rohmaterialien, chemische Reaktionen und Prozesse bei der Herstellung unserer Produkte, wird deren Anwesenheit nicht erwartet.

Es ist unsere Verpflichtung Sie darüber zu informieren, sollten wir in Zukunft irgendeinen der Stoffe klassifiziert als SVHC anwenden.

Aktualisierung 
Dieses Dokument ist online auf der Webseite https://muraplast.com/de/muraplast/zertifikate/reach-erklarung/ erhältlich und wird gemäß der Weiterentwicklung von REACH aktualisiert.

Für alle Fragen bezüglich der REACH Richtlinien sind wir per Mail verfügbar, an folgender Adresse: davor@muraplast.com.

Letzte Aktualisierung war am 28.07.2023

Im Namen von MURAPLAST:
Davor Ujlaki/Director