Ab dem 30.12.2026 gilt die Verordnung (EU) 2023/1115 – EUDR.
Muraplast stellt Papiertragetaschen aus Papier her, das bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurde. Muraplast handelt daher als nachgelagerter Marktteilnehmer/Händler und:
- übermittelt für die hergestellten Papiertragetaschen keine neue Sorgfaltserklärung (DDS);
- stellt seinen Kunden keine eigene DDS aus;
- ist nicht verpflichtet, eine DDS-Referenznummer auf Rechnungen oder Lieferscheinen anzuführen.
Wenn Muraplast Papier direkt aus einem Land außerhalb der EU importiert, führt Muraplast vor dem Import die erforderliche Sorgfaltsprüfung durch und übermittelt eine DDS. Nach der Verarbeitung des Papiers zu Papiertragetaschen wird keine neue DDS übermittelt. Die DDS für das importierte Papier muss nicht an die Kunden weitergegeben werden.
Kunden, die die Papiertragetaschen zum Verpacken ihrer eigenen Produkte verwenden, haben hinsichtlich der Papiertragetaschen keine EUDR-Pflichten. Kunden, die leere Papiertragetaschen weiterverkaufen, müssen Muraplast als Lieferanten erfassen und diese Angaben mindestens fünf Jahre aufbewahren, müssen jedoch keine neue DDS übermitteln.
Muraplast erfüllt alle anwendbaren EUDR-Verpflichtungen und führt die erforderliche Dokumentation über die Lieferkette.
MURAPLAST – Durch Verpackung einen Unterschied bewirken.











